Handy – xby.ch Smartphones, Handys und gratis SMS

Handys über die Hausratversicherung versichern

Autor Info's mit anzeigen Juli 21st, 2010

Das Mobilfunktelefon hat in unserer heutigen Gesellschaft einen immer größeren Stellenwert. Für viele ist es undenkbar, nicht immer und überall erreichbar zu sein. Wird das Handy gestohlen oder zerstört, gehen nicht nur wichtige Daten unwiederbringlich (ohne vorheriges Backup) verloren, da die Top-Geräte nicht selten die 1000-Euro-Grenze übersteigen, ist damit auch ein großer finanzieller Verlust verbunden. Zwar gibt es spezielle Handy-Versicherungen, allerdings sind diese sehr teuer, der Versicherte an eine lange Vertragslaufzeit gebunden und der Vertrag ist oftmals mit vielen Klauseln versehen. So wird das Handy zwar bei Diebstahl versichert, allerdings nur dann, wenn das Mobiltelefon auch „sicher“ aufbewahrt wurde. Im Falle des Falles müsste das nachgewiesen werden. Auch Schäden durch Witterungseinflüsse sind in der Regel nicht abgesichert.

Bevor eine solche überteuerte Handy-Versicherung abgeschlossen wird, sollte die eigene Hausratversicherung mal genauer unter die Lupe genommen werden. Denn meistens ist das eigene Handy im Versicherungsumfang der bereits bestehenden Hausratversicherung mit enthalten, Versicherte müssen also nichts extra bezahlten. Die Versicherung greift dann, wenn das Mobiltelefon in der versicherten Wohnung durch eine versicherte Gefahr zerstört wird oder aufgrund eines Einbruchdiebstahls abhanden kommt. Im Rahmen der Außenversicherung ist das Handy auch dann geschützt, wenn es beispielsweise im Ferienhaus o.ä. entwendet oder beschädigt wird.

Allerdings gibt es nicht wenige Hausratversicherungen am Markt - Prämienunterschiede von mehr als 100 Prozent sind keine Seltenheit. Welche Hausratversicherung wirklich die günstigste ist, findet man über einen Hausratsversicherungs-Vergleich heraus. Die Höhe des Versicherungsbeitrages hängt von der Versicherungssumme ab. Wichtig ist, dass der Neuwert der zu versichernden Sachen zugrunde gelegt wird, da im Schadensfall auch der Neuwert ersetzt wird. Eine Unterversicherung kann zur Folge haben, dass nur ein Teil des Wertes der beschädigten Gegenstände ersetzt wird.